Service
Zum Aufnahmeantrag für IP-Administrationskräfte
Hinweis für Syndikuspatentanwälte/Syndikusanwältinnen
Syndikuspatentanwälte/Syndikusanwältinnen müssen gemäß § 41c (4) Patentanwaltsordnung die Kammer bei Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses informieren. Dies gilt auch bei einem Betriebsübergang. In Folge dazu müssen in manchen Fällen auch weitere Organisationen informiert werden.
Freundlicherweise haben Kollegen und Kolleginnen mit Erfahrung bei einem Betriebsübergang dem VPP Musterschreiben für verschiedene Organisationen zur Verfügung gestellt, die als Ausgangspunkt dienen können, um die individuellen Schreiben zu erstellen.
Musterschreiben zum Download:
- Bestätigungsschreiben zum Betriebsübergang (word) (pdf)
- Musterschreiben PAK (word) (pdf)
- Musterschreiben DRV (word) (pdf)
- Musterschreiben Versorgunswerk (word) (pdf)