Technologietransfer-GVO – was hat sich verändert?

Termin: Mittwoch, 01. Juli 2026 von 17:00 bis 18:00 Uhr, online

Thema:Technologietransfer-GVO – was hat sich verändert?

Inhalt:

Die neue TT-GVO (Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung, gültig vom 1. Mai 2026 bis 30. April 2038) regelt, unter welchen Bedingungen Lizenzverträge über Patente, Know-how oder Software vom EU-Kartellverbot ausgenommen sind. Die Reform modernisiert das Kartellrecht für die digitale Wirtschaft.

Wichtige Neuerungen:

Datenlizenzen: Erstmals werden Lizenzvereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Daten in die Leitlinien aufgenommen.

Marktanteilsschwellen: Grenzwerte, bis zu denen Lizenzverträge unter die Gruppenfreistellung fallen, wurden angepasst

Standardessenzielle Patente (SEPs): Durch Aufnahme der SEPs in die aktualisierten Leitlinien ist eine deutlich verbesserte Orientierung bei Lizenzverhandlungen und der Festlegung fairer, diskriminierungsfreier (FRAND) Bedingungen gegeben.

Referent:
Dr. Stephanie Pautke (Commeo)

Moderrator:
Ingo Brückner, VPP-Fachreferat Lizenz- und Vertragsrecht

Teilnahme:
kostenfrei, ausschließlich für VPP-Mitglieder

Wir bitten um Anmeldung bis zum 29.06.2026

 

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