Klausurenkurs des VPP 2020
zur Vorbereitung auf die “Patentanwalts-Prüfung” nach § 8 PAO
Kurstermin: 14. bis 15. November 2020
Referentin:
Dr. Jeannine Hoppe
Richterin am BPatG
Mitglied der Beschwerdekammern des EPA
Referenten sowie Klausurenerstellung und -korrektur:
Dr. Christian Meiser
Richter am BPatG
Dr. Roman Söchtig
Richter am BPatG
Ort: online
Leitung:
Patentanwalt
Dr. Werner Rach
Südstrasse 19
71083 Herrenberg
Tel.: +49 7032 329816
Fax: +49 7032 329349
E-Mail: rachpatent@t-online.de
Der Klausurenkurs zur Vorbereitung auf die “Patentanwalts-Prüfung” nach § 8 PAO wird gemäß den folgenden Regelungen durchgeführt:
Der Klausurenkurs gliedert sich in 2 Teile:
In Anpassung an die erstmals zum Prüfungstermin im Juni 2018 anzuwendende neue Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Patentanwälte (PatAnwAPrV) werden den Teilnehmern im ersten Teil drei statt bisher zwei Prüfungsaufgaben zur Lösung zugestellt, sie werden gebeten, ihre Lösungen unter Klausurbedingungen anzufertigen und diese bis zum mitgeteilten Termin vor dem Klausurenkurs zurückzusenden. Die Lösungen werden dann von den genannten Richtern des BPatG einzeln überprüft und bewertet.
Im zweiten Teil des Klausurenkurses, der als Seminar konzipiert ist, erfolgt die Rückgabe und die ausführliche Besprechung der angefertigten Klausurlösungen. Neben dem konkreten Lösungsweg werden auch die diesem zugrundeliegenden rechtlichen Themengebiete besprochen. Darüber hinaus werden wesentliche Klausurtechniken sowie typische Klausurfehler erörtert.
Vom VPP wird idealerweise der Besuch folgender VPP-Seminare/Kurse in der angegeben Reihenfolge empfohlen:
1. VPP-Seminar „Einführung in das Deutsche Markenrecht“
2. VPP-Kurse „Vorbereitung auf die deutsche Patentanwaltsprüfung“
3. VPP-Klausurenkurs
Die Patentanwaltsprüfung sollte zeitnah nach dem VPP-Klausurenkurs abgelegt werden.
Die erfolgreiche Teilnahme an der Veranstaltung "Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte" der Fernuni Hagen ist empfohlene Voraussetzung für die Teilnahme an den o.g. Kursen 2 und 3. Weiterhin werden für die Kurse 2 und 3 grundlegende Kenntnisse des Markenrechts vorausgesetzt, die beispielsweise erworben worden sind durch die Absolvierung des VPP-Seminars "Einführung in das deutsche Markenrecht".
Die Teilnehmerzahl je Kurs ist auf 12 Personen begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Den Teilnehmern wird nach der Anmeldung eine Anmeldebestätigung/Rechnung zugestellt; nach dem Eingang der Kursgebühr erhalten die Teilnehmer die Klausurentexte.
Weitere Informationen als Download: