VPP

Vereinigung von Fachleuten des Gewerblichen Rechtsschutzes
Association of Intellectual Property Experts
Association des Experts en Propriété Industrielle

Ausbildungswege

Voraussetzungen

Die persönlichen Voraussetzungen, um einer Tätigkeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes nachzugehen, sind:

  • Naturwissenschaftliches Studium oder Ingenieurstudium
  • Bereitschaft, mit nationalen und internationalen Gesetzen zu arbeiten
  • Fähigkeit zum Abstrahieren und Analysieren
  • Fähigkeit, sich stets das Wissen um den aktuellen Stand der Technik anzueignen
  • Freude und Fähigkeit, sich in der deutschen Sprache klar auszudrücken
  • Gute Kenntnisse der englischen Sprache und Grundkenntnisse der französischen Sprache

Prüfungen

Patentassessor/-in bzw. Patentanwalt/Patentanwältin kann nur werden, wer zuvor eine Prüfung gemäß
 § 8 Patentanwaltsordnung abgelegt hat. Dies kann auf zwei unterschiedlichen Wegen geschehen, nämlich:

a) Kandidatenausbildung - § 7 PAO

  • einjährige technische Tätigkeit
  • zweijähriges Fernstudium des allgemeinen Rechts
  • 26 Monate Ausbildung bei einem Patentanwalt/Patentanwältin oder Patentassessor/-in
  • 8 Monate Ausbildung beim Deutschen Patent- und Markenamt und dem Bundespatentgericht
  • Prüfung (schriftlich und mündlich) zu drei möglichen Terminen pro Jahr

oder

b) Mehrjährige Tätigkeit - § 10a PAO

  • zweijähriges Fernstudium des allgemeinen Rechts
  • 8* bzw. 10-jährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland
  • Prüfung (schriftlich und mündlich) zu drei möglichen Terminen pro Jahr


(siehe auch http://www.patent-und-markenamt.de/amt/aufgaben/patentanwaltsausbildung/index.html)



Ausbildungs- und Prüfungsordnung: 
Download HIER

Hinweise des DPMA zur Patentanwaltsausbildung und -prüfung finden Sie HIER
 

Als Europäischer Vertreter/-in kann nur zugelassen werden, wer zuvor die Europäische Eignungsprüfung bestanden hat, d. h.:

  • dreijährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes auf Vollzeitbasis
  • Prüfung zu einem möglichen Termin pro Jahr

(siehe auch http://www.epo.org/learning-events/eqe_de.html)

* wer bereits die Europäischen Eignungsprüfung abgelegt hat
** Absolventen/Absolventinnen einer Fachhochschule oder einer Berufsakademie