Ausbildungswege

Voraussetzungen

Die persönlichen Voraussetzungen, um einer Tätigkeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes nachzugehen, sind:

  • Naturwissenschaftliches Studium oder Ingenieurstudium
  • Bereitschaft, mit nationalen und internationalen Gesetzen zu arbeiten
  • Fähigkeit zum Abstrahieren und Analysieren
  • Fähigkeit, sich stets das Wissen um den aktuellen Stand der Technik anzueignen
  • Freude und Fähigkeit, sich in der deutschen Sprache klar auszudrücken
  • Gute Kenntnisse der englischen Sprache und Grundkenntnisse der französischen Sprache

Prüfungen

Patentassessor/-in bzw. Patentanwalt/Patentanwältin kann nur werden, wer zuvor eine Prüfung gemäß
 § 8 Patentanwaltsordnung abgelegt hat. Dies kann auf zwei unterschiedlichen Wegen geschehen, nämlich:

a) Kandidatenausbildung - § 7 PAO

  • einjährige technische Tätigkeit
  • zweijähriges Fernstudium des allgemeinen Rechts
  • 26 Monate Ausbildung bei einem Patentanwalt/Patentanwältin oder Patentassessor/-in
  • 8 Monate Ausbildung beim Deutschen Patent- und Markenamt und dem Bundespatentgericht
  • Prüfung (schriftlich und mündlich) zu drei möglichen Terminen pro Jahr

oder

b) Mehrjährige Tätigkeit - § 10a PAO

  • zweijähriges Fernstudium des allgemeinen Rechts
  • 8* bzw. 10-jährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland
  • Prüfung (schriftlich und mündlich) zu drei möglichen Terminen pro Jahr


(siehe auch http://www.patent-und-markenamt.de/amt/aufgaben/patentanwaltsausbildung/index.html)



Ausbildungs- und Prüfungsordnung: 
Download HIER

Hinweise des DPMA zur Patentanwaltsausbildung und -prüfung finden Sie HIER
 

Als Europäischer Vertreter/-in kann nur zugelassen werden, wer zuvor die Europäische Eignungsprüfung bestanden hat, d. h.:

  • dreijährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes auf Vollzeitbasis
  • Prüfung zu einem möglichen Termin pro Jahr

(siehe auch http://www.epo.org/learning-events/eqe_de.html)

Bei Fragen hierzu stehen Ihnen die Ansprechpartner jederzeit gern zur Verfügung.

 

* wer bereits die Europäischen Eignungsprüfung abgelegt hat
** Absolventen/Absolventinnen einer Fachhochschule oder einer Berufsakademie