VPP

Vereinigung von Fachleuten des Gewerblichen Rechtsschutzes
Association of Intellectual Property Experts
Association des Experts en Propriété Industrielle

Berufsbild, Tätigkeit

Berufsbild

Das Rechtsberatungsgesetz lässt in Deutschland nur bestimmte Berufsgruppen zur Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes zu. Neben den Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen sind dies insbesondere:

Patentanwälte/Patentanwältinnen

Diese dürfen Dritte beraten und vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, dem Bundessortenamt und dem BGH vertreten, sowie vor den ordentlichen Gerichten in Streitsachen des Gewerblichen Rechtsschutzes vortragen.

Patentassessoren/Patentassessorinnen

Wer die "deutsche Patentanwaltsprüfung" abgelegt hat, ist befugt, sich Patentassessor/-in zu nennen. In einem weiteren Schritt kann er/sie als Patentanwalt/Patentanwältin und als Vertreter/-in vor dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum zugelassen werden. Patentassessoren/Patentassessorinnen sind meist in Industriepatentabteilungen tätig und dürfen für Ihren Arbeitgeber in begrenztem Rahmen Dritte vertreten.

Zugelassene Vertreter/-innen vor dem Europäischen Patentamt
(European Patent Attorney)

Diese Vertreter/-innen in den 38 Vertragsstaaten, die derzeit dem Europäischen Patentübereinkommen angehören, dürfen Dritte vor dem Europäischen Patentamt mit Hauptsitz in München vertreten. In dieser Eigenschaft dürfen sie auch im Rahmen Internationaler Anmeldungen tätig werden.

Zugelassene Vertreter vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (European Trademark Attorney)

Diese Berufsgruppe in der Europäischen Union darf vor dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum in Alicante in Sachen des EU-Markenschutzes vertreten. Voraussetzung hierfür ist eine Vertretungsbefugnis vor den nationalen Behörden.

Tätigkeit

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst insbesondere folgende Gebiete:

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Geschmacksmusterrecht
  • Markenrecht
  • Halbleiterschutzrecht
  • Recht der Arbeitnehmererfindungen
  • Wettbewerbsrecht
  • Urheberrecht

Ein Vertreter / eine Vertreterin auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes hat die Aufgabe, im Rahmen dieser Gesetze:

  • Rechte an Entwicklungsergebnissen zu sichern
  • Schutz für Erfindungen, Muster, Marken und Sorten zu erlangen
  • fremde Schutzrechte wegen fehlender Schutzvoraussetzungen zu Fall zu bringen und somit den Weg für einen Mandanten frei zu machen;
  • Lizenzen zu verhandeln
  • Schutzrechtsverletzungen zu verfolgen
  • Entwicklungs- und Marketingabteilungen Informationen über die
  • Erfindungen Dritter zu verschaffen