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Vereinigung von Fachleuten des Gewerblichen Rechtsschutzes Association of Intellectual Property Experts Association des Experts en Propriété Industrielle |
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VoraussetzungenDie persönlichen Voraussetzungen, um einer Tätigkeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes nachzugehen, sind:
PrüfungenPatentassessor/Patentanwalt kann nur werden, wer zuvor
eine Prüfung gemäß a) Kandidatenausbildung - § 7 PAO
oder b) Mehrjährige Tätigkeit - § 158 PAO
Als Europäischer Vertreter kann nur zugelassen werden, wer zuvor die Europäische Eignungsprüfung bestanden hat, d. h.:
* wer bereits die Europäischen
Eignungsprüfung abgelegt hat
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